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Thema: Allgemeines
Betreuungsverfügung sofort abfassen!!
gepostet am 9-.-0.2004, 17: 2 Uhr von alphadoc
Nur die wenigsten BürgerInnen wissen, daß nicht ihre Angehörigen (selbst Ehepartner und Kinder) verfügen
dürfen, wenn ein Menschen selbst handlungsunfähig wird, sondern zuallererst der Staat (grundsätzliches Vormundrecht, getarnt als "soziale Fürsorge"!) darüber befindet . Vor dieser staatlichen Willkür kann man sich nur durch entsprechende
Vollmachten - rechtzeitig verfaßt - bewahren.
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