Praxismanagement
24.04.2024

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Abrechnung von Notfalltelefonaten

„Wenn ein Patient mich zuhause anruft und einen Hausbesuch anfordert, rechne ich bisher immer das Telefonat als Beratung ab. Jetzt wurde mir gesagt, das sei verboten. Stimmt das?“

Die Antwort ist einfach: „Es kommt darauf an!“ Fallen Sie nicht auf das beliebte Spiel „Ärzteschrecken“ herein, überlegen Sie logisch. Wenn Sie eine Beratung erbringen, ist es eine Beratung – und wenn Sie den Besuchswunsch nur entgegennehmen, sich also wie Ihre eigene Sekretärin verhalten, dann ist das leider keine Beratung.
Die Zeit ist schon verbraucht, Ihr Privatleben schon gestört, also nützen Sie bitte die wenigen gut bewerteten Ziffern in EBM und GOÄ. Sie müssen sich verschiedene medizinisch sinnvolle Beratungsinhalte für akute Besuchsanforderungen überlegen. Sie helfen damit Ihren Patienten.
Diese Inhalte müssen dann auch mit der Uhrzeit der Beratung dokumentiert werden. Dazu sollten neben jedem Ihrer Telefone ein Stift und ein kleiner Block liegen! Schon während des Gesprächs schreiben Sie mit, am besten in standardisierter Form. Dieses Blatt übertragen die Arzthelferinnen dann später in die Karteikarte.
Fragen Sie nach den vorhandenen Medikamenten und lassen Sie eins davon einnehmen. Oft ist es gut, den unvermeidbaren Hausbesuch für etwas später anzukündigen, damit das Mittel wirken kann. Geben Sie auch Tips wie
• bis zu Ihrem Eintreffen ein warmes Fußbad machen
• einen kühlen Wickel anlegen
• einige Gläser Wasser trinken
• den Patienten schon mal auszuziehen
• Gartentüren und Einfahrten öffnen oder
beleuchten
• Fieber oder Blutdruck messen.

Die unvorhergesehene Beratung während der Woche im Akutfall hat im EBM die Ziffern 01 100 (19 – 22 Uhr) und 01 101 (22 - 7 Uhr). Außerdem gibt es noch die 01 102 für samstags bis 14 Uhr – versuchen Sie erst gar nicht, sich das zu merken. Delegieren Sie den korrekten Eintrag an Ihre Mitarbeiterinnen. Es reicht daran zu denken, daß die Wochenend- und Feiertagsberatung anders geregelt ist als die an Werktagen.
Die Konsultationsziffer 03 115 gehört immer dazu. Die EBM-Macher gehen anscheinend von Praxisbeginn ab 7 Uhr aus.
Die GOÄ ist da arztfreundlicher; hier wird erst ab 8 Uhr mit einer Sprechstunde gerechnet. Die Zeit von 20 – 22 und von 6 – 8 Uhr morgens hat einen niedrigeren Zuschlag – nämlich B - zur Beratung als die tiefe Nacht C. Die Zuschläge zur Beratungsziffer 1 gelten aber nur außerhalb der Sprechzeiten.
Meine persönliche Merkhilfe lautet so:
• A – Außerhalb der Sprechzeit (4 €)
• B – Besser nach 20 Uhr oder vor 8 (10 €)
• C – Cehn Uhr abends bis 6 Uhr früh (18 €)
• D – Das muß manchmal sein: Samstag, Sonntag (und Feiertag) mit 12 €. Die Beträge sind natürlich gerundet.
Mit Begründungen wie „schwierige Differentialdiagnose im Akutfall“ kann außerdem ein auf 3,5fach erhöhter Satz für die Beratungsziffer angesetzt werden (aber nicht bei den Zuschlägen, diese sind nicht steigerungsfähig).



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