Praxismanagement
25.04.2024

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EBM-Verwaltungsziffer 01 430 abrechnen oder nicht?

Immer häufiger äußern gerade Hausärzte, daß sie sich gar nicht mehr mit den EBM-Ziffern beschäftigen wollen, weil das kein Geld bringt und sie sowieso auf den Untergang des KV- und GKV-Systems warten. Ist das eine durchdachte unternehmerische Entscheidung? Lesen Sie dazu unsere Tips.

Desinteresse für niedrig bewertete EBM-Ziffern, die nur gering zum Umsatz beitragen, ist weit verbreitet. In meiner letzten KV-Abrechnung fiel mir auf, daß nur 66% aller Praxen (z.B. der Hausärzte in Niederbayern, wo ich arbeite) die Verwaltungsziffer 01 430 überhaupt abrechnen.
Haben die 34% der Kollegen, die die Ziffer nicht ansetzen, sich bewusst dafür entscheiden, dies so zu handhaben? Oder arbeiten sie ganz ohne Arzthelferinnen, so daß keinerlei Leistungen ohne Arztkontakt anfallen? Oder sind sie so phantastisch gut organisiert, daß sie keine Wiederholungsrezepte schreiben – also eine ideale persönliche Betreuung ihrer Dauerpatienten realisiert haben?
Die Kollegin Frau Dr. H. aus E. schrieb mir dazu: „Die ehemalige Ziffer 3 - der Abrechnungskiller überhaupt - jetzt in Gestalt der ominösen 01 430, natürlich wird die abgerechnet. Solange aber Alles budgetiert ist, und jedes Quartal das Budget überschritten wird, hilft die 01 430 bestimmt nicht weiter. Da dürfen meine Helferinnen die gerne mal vergessen und die Zeit, die sie für das Eintippen der 5 Ziffern verwenden, lieber dafür nutzen, dem Patienten einen guten Weg zu wünschen!“
Das klingt zunächst nachfühlbar und logisch, aber hinterfragen wir es mal genauer: Wenn Sie Ihr Budget ständig überschreiten, dann ist das eine Mitteilung von KV und GKV an Sie! Unser System informiert Sie damit nicht etwa, daß Sie zu viel für Ihre Patienten tun! Nein, Sie erhalten den unmißverständlichen Hinweis,
daß Sie einen zu hohen Anteil Ihrer Arbeit zur Kassenleistung erklärt haben. Das müssen Sie sich auf der Zunge zergehen lassen. Sie erbringen Leistungen, von denen Sie noch gar nicht gemerkt haben, daß es eigentlich Selbstzahlerleistungen wären! Es könnte sein, daß Sie mit Injektionen aus der therapeutischen Lokalanästhesie zu großzügig sind, vielleicht auch mit Labor, vielleicht mit langen Gesprächen, oder, oder… Keiner sagt, daß es leicht ist, auf diese Tatsache zu reagieren. Aber wir Alle müssen reagieren. Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen – wir versuchen, Ihnen passende Tips zu geben!
Sicher falsch wäre es aber, wenn Sie Ihre erbrachten Leistungen nicht abrechnen. Das könnte in Einzelfällen sogar juristischen Ärger provozieren: nicht abgerechnet kann immer auch mal den Verdacht bedeuten, Sie hätten die Leistung nicht erbracht. Ein ausgereiftes Qualitätsmanagement muß das Eintragen dieser fünfstelligen Ziffern leicht machen. Meine Empfehlung: Nehmen Sie IQMF - eines der billigsten Systeme! Natürlich sollten Sie – wie die Kollegin richtig schreibt – nicht gerade den allergrößten Kontrollaufwand für die billigsten Ziffern einsetzen. Aber die Grundsatzentscheidung lautet: Immer dokumentieren und zugleich abrechnen in einem Arbeitsgang. Wenn Sie das Wirtschaftlichkeitsgebot korrekt einhalten, dann kommen Sie überraschend schnell in den Bereich, wo diese kleinen Ziffern wieder zu Ihrem Einkommen beitragen – aber nur wenn sie abgerechnet werden. Die Arbeit dafür wird ja sowieso gemacht.



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