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28.03.2024

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Nicht erlaubte Werbung - Heilungsversprechen

Auszug aus einem Beratungsgespräch mit Dr. Machens

Dr. P: Ich habe ein Problem mit meiner Ärztekammer. Man hat mich angeschrieben, weil ich eine unzulässige Werbung im hiesigen Wochenblatt durchgeführt haben soll.

Dr. Machens: Lassen Sie mich bitte einmal drauf schauen. Oh, hier steht ganz groß: „Migräne ist heilbar“. Dies ist aus der Sicht der (für mein Verständnis zu schulmedizinisch
orientierten Ärztekammern) eine nicht korrekte, geradezu reisserische Aussage. Die Schulmedizin geht ja davon aus, dass Migräne unheilbar ist und wenn einzelne Naturheilkundler dabei sehr gute Erfolge haben, dann ist das aus der Sicht der Schulmedizin ein glücklicher Zufall. Anpreisende Werbung und Heilungsversprechen sind noch dazu durch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verboten.


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