Thema: Umsatzsteigerung |
AT ist keine Selbstzahlerleistung |
gepostet am 1-.-1.2004, 14: 1 Uhr von dr-von-gräfe |
Nach meinen Kenntnissen ist AT eine medizinische Leistung, die allgemein anerkannt ist, und kann daher doch keine Selbstzahlerleistung sein. Oder können Sie mich eines Besseren und Umsatzverbessernden belehren?? |
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Schreiben eines Kollegen (Neurologe) |
gepostet am 1-.-1.2004, 17: 2 Uhr von Team Praxismanagement.BIZ |
Mache ich selbst seit Jahren als Anti-Stress-Training zum Selbstzahlerpreis 180,- €. Einige Kassen erstatten trotzdem oder zahlen einen Zuschuß. |
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AT ist "steigerungsfähig"! |
gepostet am 1-.-1.2004, 19: 0 Uhr von ullmann |
AT ist eine anerkannte theoretisch fundierte und wissenschaftlich evaluierte Methode, die in den Leistungskatalog von EBM u. GOÄ aufgenommen. Insoweit ist die Vermittlung der Methode keine SZ-Leistung, andrerseits muß, wenn in einem Therpiekonzept, das keine Kassenleistung ist (Anti-Stress-Training, Raucherentwöhnung usw.) auch wenn die Methode nebenbei vermittelt und genutzt wird, selbstverständlich über SZ-Leistung abgerechnet werden. |
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